Transportrecht und Speditionsrecht
Das Transportrecht umfasst folgende Bereiche:das Landfrachtrecht, das Luftfrachtrecht, Eisenbahnfrachtrecht und Binnenschifffahrtsrecht, das Speditionsrecht, das Lagerrecht und Logistikrecht, das Seehandelsrecht. Auch gehören das Zollrecht, das Versicherungsrecht und das internationale Privatrecht hierzu:
- Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen
- Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Transport zu Wasser, in der Luft und auf der Schiene
- Recht des multimodalen Transports
- Recht des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften
- Speditionsversicherungsrecht
- Internationales Privatrecht
- Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrssteuern
Schadensregulierung im Transportrecht
Das allgemeine Schadens- und Versicherungsrecht sowie die Vertragsgestaltung stehen im Lichte obiger rechtlicher Rahmen den praktischen Schwerpunkt dar. Denn schon aufgrund der Unmenge an täglich bewegten Güter kommt es nahezu ständig zu Schadensfällen.
Aufgrund der im Transportrecht und Speditionsrecht sowie im Lagerrecht enthaltenen Frist- und Formvorschriften ist es besonders wichtig, frühzeitig die Schadensabwicklung in anwaltliche Hände zu legen oder – rechtlich geprüfte – Schadensabwicklungssysteme installiert zu haben. Beides führen wir für unsere Mandanten durch.
Da zum Transportrecht sämtliche Rechtsfragen gehören, die eine Beförderung von Gütern oder Personen zum Inhalt haben, gehören auch eine Vielzahl an anwendbaren Rechtsvorschriften verschiedenster Natur (Gesetze: UGB, EKHG, ABGB; internationale Abkommen: CMR (Straßengütertransport); WA, MÜ (Lufttransport); ADR – Gefahrguttransport, sonstige Regelungen die Verbindlichkeit erlangt haben: ADSp, AGG u.v.m.) hierzu.
Die dabei wohl wichtigsten Rechtsmaterien betreffen das Frachtrecht (Frächter ist, wer es übernimmt die Beförderung von Gütern auszuführen) und das Speditionsrecht (Spediteur ist, wer es übernimmt, die Beförderung von Gütern zu organisieren). Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Überprüfung von Logistik- und Speditionsverträge ebenso wie bei Vertragsverhandlungen. Sollten sich gerichtliche Auseinandersetzung im Transportrecht/ Speditionsrecht nicht vermeiden lassen, vertreten wir Ihre Interessen natürlich auch vor Gericht.
Darüber hinaus übernehmen wir die Schadensabwicklung einschließlich der Regressführung. Auch nehmen wir Ihre Interessen in Ordnungswidrigkeitenverfahren, die das Gebiet des Transport- und Speditionsrechts im weitesten Sinne betreffen, wahr.
Im einzelnen bearbeiten wir u.a. folgende transportrechtlichen Themen:
Es ist unser Anspruch, Ihnen einen vollständigen Rechtsservice in allen Ihren Fragen aus den typischen Abläufen des Transportrechts und des Speditionsrechts anzubieten.
- Frachtrecht der verschiedenen Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasser, See, Binnengewässer und Luft)
- Durchsetzung von Frachtlohn, Speditionsentgelten und Lagergeld
- Speditionsrecht
- Bearbeitung von Transportschadenregressen für Versicherer, Spediteure und Frachtführer im nationalen wie im internationalen Güterverkehr auf der Straße, der Schiene zu Wasser und in der Luft
- Transportversicherungsrechtliche Problemstellungen
- Effiziente Forderungsbeitreibung für Transportunternehmen
- Lager- und Logistikrecht
- Gestaltung von Logistikverträgen
- Transportschäden
- Beratung von Versicherern, Speditionen und Frachtführern bei der Abwicklung von Transportschäden
- Versicherungsrecht und Transportversicherungsrecht
- Regressführung
- Bußgeldrecht und Abwehr von Bußgeldern
- Umzugsrecht
- Genehmigungen nach GüKG
- Sicherung der Ansprüche innerhalb der kurzen Verjährungsfristen
- grenzübertretender Straßengüterverkehr (CMR)
- Containerverkehrsrecht
- Gründungsberatung für mittelständische Transportunternehmen und Speditionen
- Allgemeines Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, gewerbliches Mietrecht