Das Schulrecht betrifft alle Rechtsfragen, die zumindest mittelbar die Schule betreffen. Kernfragen des allgemeinen Schulrechts sind die Schulpflicht, die Schulzeit, Inhalte der Schule, die Zuteilung zu den Schularten, die Förderung und Integration der Schüler, Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern, Schulaufsicht und Schulträgern. Dabei beraten und vertreten wir auf allen Ebenen des Schulrechts bis hin zu privaten Trägern von Ersatzschulen (wie Genehmigung, Vorfinanzierung und Refinanzierung von privaten Schulen, Bildungsgängen oder Standorten).
Rechte/ Pflichten vs Pädagogik
Schüler und Lehrer haben viele Rechte und Pflichten. Einige schulische Entscheidungen basieren auf pädagogischen Überlegungen ohne die engen Grenzen des Schulrechts zu beachten. So werden Schülern der Zugang zum Gymnasium verwehrt, weil Lehrer der Auffassung sind, der Schüler wäre gut in einer Realschule aufgehoben. Aus vergleichbaren Gründen wird eine Versetzung nicht gestattet oder Disziplinarmaßnahmen ergriffen, deren rechtliche Voraussetzungen nicht vorliegen. Der Ablehnungsbescheid an der Wunschschule, ein Schulverweis oder eine verfehlte Schulformempfehlung erfolgt nicht im rechtsfreien Raum, sondern im Lichte geltenden Schulrechts, das oft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt eingehalten wird.
Schulrechtliche Verfahren
Häufig kann durch eine Akteneinsicht sowie eine Klarstellung der Sach- und Rechtslage, ggfs mit Einschaltung der zuständigen Aufsichtsbehörden / Schulämtern das vorhandene Problem schnell und effektiv gelöst werden. Im übrigen kommt eine zivilrechtliche oder verwaltungsrechtliche Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe, auch in Eilverfahren, in Betracht. Die Verwaltungsgerichte sind für alle Schulen in öffentlicher Trägerschaft zuständig.
Bundesweit im Schulrecht
Wir sind im Schulrecht bundesweit tätig. Die gesamte Bearbeitung einer Angelegenheiten kann auch per Telefon, Post, Fax oder per E-Mail abgewickelt werden, so dass kein Anwalt vor Ort zwingend erforderlich wird.
Anwaltliche Schulrecht-Rechtsberatung
Unsere Leistungen im gesamten Schulrecht umfassen u.a. folgende schulrechtlichen Fallkonstellationen:
- Zurückstellung vom Schulbesuch
- Einschulung/ vorzeitige Einschulung
- Anspruch auf einen Schulplatz
- Zuweisung zur Sonderschule/Förderschule
- Schullaufbahnempfehlung
- Nichtversetzung
- Prüfungen
- Privatschulrecht
- Ordnungsmaßnahmen (schulische/ ausserschulische): Unterrichtsausschluss, Verweis u.a
- Mobbing in der Schule
- Schulangst
- Dienstrecht für Lehrer, Beamtenrecht, Disziplinarrecht
- Hochbegabung
- Sonderschule (Förderschule)
- Anspruch auf einen Schulplatz/ Schulplatzklagen
- Schulwechsel und Schulformwechsel
- ADHS/ Legasthenie/ LRS/ Dyskalkulie/ Rechenschwäche
- Abiturprüfungen
- Verletzung von Aufsichtspflichten verantwortlicher Lehrer
- Schulschließungen
- Privatschulen/ Ersatzschulfinanzierung
- Schulfinanzierung
- Erstellung/ Prüfung und Optimierung von Schulordnungen
- Vereinsrecht
- Verbandsrecht