„MLM“ oder „Network Marketing“ sind besondere Vertriebsformen des Direktvertriebes. Diese Vertriebsformen existieren schon lange; in rechtlicher Hinsicht existiert hierzu keine besondere Gesetzgebung, aber umfangreiche Rechtsprechung zu den unterschiedlichsten Teilbereichen des Rechts. Dabei stellt sich sowohl allgemein die europäische und insbesondere die deutsche Rechtsprechung als restriktiv heraus. So müssen Schneeballsysteme ausgeschlossen werden, Downline-Strukturen können unterschiedlich ausfallen uvam. Eine einmal voll funktionierende Downline kann für den Vertrieb unterschiedlichster Waren und Dienstleistungen Verwendung finden.
MLM-Vertriebsrecht
Ferner umfasst das Multi-Level-Marketing-Recht eine Vielzahl von Problemstellungen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten. Dies betrifft u.a. das allgemeines Zivilrecht (AGB-Recht/ Vertragsrecht), das Handelsrecht (insbesondere das Handelsvertreterrecht), Wettbewerbsrecht (sowie je nach Gegenstand das Heilmittelwerberecht, Kosmetikrecht oder Lebensmittelrecht) sowie z.B. auch gesellschaftsrechtliche und internationale Fragestellungen.
MLM-Rechtsanwälte
Dabei beraten und vertreten wir sowohl deutsche Unternehmen/ Unternehmer als auch internationale Unternehmen, die bereits einen MLM-Vertrieb in der EU haben und diesen optimieren möchten sowie Unternehmen, die einen Markteintritt rechtlich begleitet wissen wollen.
Dabei vertreten wir Unternehmen/ Unternehmen auf allen Ebenen des MLM, einschliesslich der Partner/ Berater in allen erforderlichen Rechtsthemen.
MLM-Rechtsberatung
Für Hersteller/ Unternehmen beraten/ vertreten wir (Auszug) folgendes:
- Unternehmensgründung (Hersteller-Unternehmen, Vertriebsunternehmen)
- Prüfung der Verkehrsfähigkeit der Produkte und Dienstleistungen
- Erstellung/ Prüfung/ Optimierung von Vergütungssystemen und Marketingplänen
- Erstellung/ Prüfung/ Optimierung von Beraterverträgen, Berater-/Partnersystemverträgen
- Erstellung/ Prüfung/ Optimierung von AGB
- Prüfung der Aussenkommunikation
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung/ Abwehr von Ansprüchen
- ggfs. Forderungseinzug
Für Berater/ Partner beraten/ vertreten wir (Auszug) folgendes:
- ggfs. Existenzgründung/ Unternehmensgründung/ Gewerbeanmeldung
- Erstellung/ Prüfung/ Optimierung von AGB
- Prüfung der Aussenkommunikation
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung/ Abwehr von Ansprüchen
- ggfs. Forderungseinzug