Das Medizinrechts stellt aufgrund der demographischen Entwicklung, des technischen Fortschritts sowie insbesondere neuer medizinischer Erkenntnisse auf dem Gebiet des Gesundheitswesens keineswegs nur eine Regulierung des Verhältnisses zwischen Arzt und Patient dar.
Natürlich umfasst das Medizinrecht auch die privatrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient. Genauso betroffen sind die privatrechtlichen Rechtsverhältnisse zwischen den Ärzten untereinander oder auch die Rechtsverhältnisse mit Kostenträgern/ Leistungserbringern im Gesundheitswesen (zB Krankenkassen und Ärzten).
Reichweite des Medizinrechts
In summarischen Stichworten umfasst das Medizinrecht das Recht der medizinischen Behandlung, Arzthaftungsrecht, Berufsrecht der Heilberufe, Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, Krankenhausrecht, Chefarztvertragsrecht, Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, Vergütungsrecht der Heilberufe, private Krankenversicherung, Arzneimittelrecht, Medizinproduktrecht, Apothekenrecht, Pflegeversicherungsrecht. “Heilberufe” schliessen neben klassischen Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten auch Heilpraktiker, Physiotherapeuten uvam ein.
Zudem steht das Medizinrecht zwischen dem Ziel einer möglichst guten medizinischen Versorgung und der Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems. Im Detail hat die Finanzfrage ferner ethische Dimensionen erreicht, die wiederum zu komplexen Behandlungsentscheidungen führen.
privatrechtlichen Medizinrecht, strafrechtliches Medizinrecht, öffentlich-rechtliches Medizinrecht
Neben dem privatrechtlichen und strafrechtlichen Medizinrecht werden wesentliche Rechtsbeziehungen öffentlich-rechtlich verankert, wie zB arztbezogene Regelungen im Bereich der Sozialversicherung (insbesondere SGB V), das Vergütungsrecht der Ärzte (zB Gebührenordnung für Ärzte) oder das Arzneimittelrecht.
Insgesamt existiert eine Vielfalt an Rechtsprechung in den nachfolgenden Bereichen:
- Apothekenrecht
- Apothekerrecht (Apothekenbetriebsordnung)
- Arzneimittelrecht (zulassungspflichtige Arneimittel im Unterschied zur Eigenverantwortung beim Lebensmittel, AMG vs LFGB)
- Arzthaftungsrecht
- Ärztliches Berufsrecht
- Beamtenrecht (z.B. in medizinischen Hochschulen)
- Berufsrecht der weiteren Heilberufe
- Chefarztvertragsrecht
- Datenschutzrecht (BDSG, DSGV, Landesdatenschutzgesetze)
- Heilmittelwerberecht (HWG)
- Krankenhausrecht
- Krankenversicherungsrecht, gesetzlich (SGB V u.a.)
- Krankenversicherungsrecht, privat
- Leistungserbringerrecht
- Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
- Medizinprodukterecht (MPG, Produkthaftung)
- medizinrechtliches Vertragsrecht
- Pflegerecht
- Pflegeversicherungsrecht
- Praxisrecht (Gesellschaftsrecht für Heilberufe)
- Rettungswesen
- Vereinsrecht
- Vergütungsrecht der Heilberufe