Allgemeine internationale Kooperation
Bundesweite und grenzüberschreitende Aktivitäten gehören heute zum Alltag. Unsere Mandanten sind häufig auch international tätig. Wir arbeiten mit einer internationalen Anwaltskooperation zusammen. Diese verfügt über Kanzleien an zahlreichen deutschen, europäischen und internationalen Standorten. Darüber hinaus verfügen wir über fachspezifische Kooperationsnetzwerke mit Kanzleien in den USA, Kanada, Mexiko, Südamerika, Afrika und Asien.
Vertretungsberechtigung
Die Rechtsanwälte sind bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Natürlich begleiten wir unsere Mandanten auch vor den deutschen, europäischen und internationalen Ämtern und Gerichten.
Presse
Pressemeldungen über das aktuelle Geschehen rund um die Aktivitäten der Kanzlei Horak Rechtsanwälte und besondere Rechtsentwicklungen erhalten Sie möglichst zeitnah und kompetent auf Anfrage.