Kaufrecht stellt ein Teilgebiet des Privatrechts/ Zivilrechts dar. Das Kaufrecht behandelt die Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer bei Abschluss eines Kaufvertrages über einen bestimmten Kaufgegenstand. Das Kaufrecht wird in den §§ 433 ff BGB geregelt und wurde in zahlreichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes behandelt.
Kaufvertrag
In Abgrenzung zu anderen Vertragsarten (Mietvertrag, Leihvertrag, Pachtvertrag, Schenkungsvertrag, Vertrag sui generis u.a.) stellt der Kaufvertrag den sehr häufig abgeschlossenen Vertrag des täglichen Lebens dar.
Gegenstand eines Kaufvertrages
Gegenstand eines Kaufvertrags sind häufig (bewegliche oder unbewegliche) Sachen. Die Unterscheidung der Sachen in bewegliche und unbewegliche (Grundstücke) ist auch deshalb erforderlich, weil die sich jeweils ergebenden Pflichten unterscheiden können. Neben Sachen ist als Gegenstand eines Kaufvertrages Rechte verbreitet. So können Patentrechte, Markenrechte oder Zahlungsansprüche verkauft werden.
Form des Kaufvertrages
Grundsätzlich kann ein Kaufvertrag formfrei zustande kommen. Weder ist eine Schriftform noch eine notarielle Beurkundung erforderlich. Beim Verkauf von Geschäftsanteilen eines Formkaufmanns (z.B. GmbH) oder beim Kauf von unbeweglichen Sachen ist eine notariellen Beurkundung notwendig. Neben diesen Ausnahmen existieren für diverse Sachen und Rechte Sondervorschriften.
Mangel der Kaufsache und Mangelgewährleistung
Bei einem Kaufvertrag entstehen für Käufer und Verkäufer Rechte und Pflichten dergestalt, dass der Käufer verpflichtet ist, den Kaufpreis zu zahlen und der Verkäufer den Kaufgegenstand zu übergeben. Ein häufiger Streitfall im Kaufrecht (und im Werkvertragsrecht) stellen Sachmängel dar. Welche Rechte jeweils unter welchen Voraussetzungen bestehen, regelt das Mangelgewährleistungsrecht.
Verbrauchsgüterkauf und Verbraucherschutz
Durch die europäische Verbrauchsgüterkaufrichtlinie werden Verbraucher als Käufer besonders geschützt. Dieser Verbraucherschutz gilt jedoch nur für Verbraucher und nicht für Unternehmer/ Unternehmen.
Handelskauf
Kaufleute haben im Kaufrecht besondere Regelungen zu beachten. Ein “Unternehmer” ist jedoch nicht immer “Kaufmann”. Der Handelskauf regelt beispielsweise eine unverzügliche Untersuchungsobliegenheit und eine unverzügliche Rügeobliegenheit des Käufers einer Kaufsache.
Zu den nachfolgenden Themen existiert eine umfangreiche Rechtsprechung im Kaufrecht:
- Kaufpreiszahlung
- Aufrechnung
- Zurückbehaltungsrecht
- Mangel (Sachmangel, Rechtsmangel)
- Nacherfüllung
- Rücktritt
- Rückabwicklung
- Minderung
- Schadensersatz
- Garantie
- Gewährleistung/ Gewährleistungsausschluß
- Haftung
- Verbrauchsgüterkauf
- Eigentumsvorbehalt
- Rügeobliegenheit