Gewerblicher Rechtsschutz / IP-Recht
Erfindungen und Ideen für Produkte, Verfahren oder Leistungen sind unersetzliches Kapital für jedes Unternehmen. Wer etwas Besonderes anzubieten hat, hat damit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil vor der Konkurrenz.
Diesen Wettbewerbsvorteil kann man sicher stellen: durch Schutzrechte. Ein gewerbliches Schutzrecht gibt seinem Inhaber eine Art Monopol: die Möglichkeit, über seine Produkt- oder Verfahrensidee für einen festgelegten Zeitraum allein zu verfügen. Dies heißt in der Regel, dass er die Idee allein und gewinnbringend vermarkten kann. Dabei gibt es unterschiedliche Schutzarten für Verfahren, Produkte oder auch für Dienstleistungen:
Patente/ Patentrecht
Patente können nur auf wirklich “patentfähige” Erfindungen erteilt werden. Dies gilt für Neuerungen, die “technischen Charakter” besitzen und “gewerblich anwendbar” sind. Sie müssen außerdem tatsächlich weltweit neu sein. Schließlich muss die Neuerung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Eine “naheliegende handwerkliche Lösung” für ein Problem reicht nicht aus. Was damit letztendlich “patentfähig” ist, lässt sich oftmals nur mit Hilfe eines Patentanwalts bzw. durch eine Prüfung, zum Beispiel beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), klären.
Gebrauchsmuster
Ein Gebrauchsmuster kann für alle technischen Erfindungen (mit Ausnahme von Verfahren) angemeldet werden, die man auch patentieren lassen könnte. Es gelten dieselben Schutzvoraussetzungen wie beim Patent. Unterschied zum Patent: schneller und kostengünstiger Schutz, jedoch kürzere Schutzdauer.
Marke/ Markenrecht
Die Marke ist gewissermaßen die Visitenkarte, mit der Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens auf dem Markt auftreten. Als Marken können nicht nur Worte geschützt werden, sondern auch Buchstabenfolgen, Zahlen, Abbildungen, Logos, Farben, Hörzeichen (Tonfolgen) usw. Mit der Eintragung in das Markenregister erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. Mit der Anmeldung muss ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen eingereicht werden, für die Schutz begehrt wird. Neben den nationalen Marken gelten in Deutschland auch die EU-weit und die international registrierten Marken. Die geschützte Marke kann mit dem Registrierhinweis ® versehen werden.
Design (früher Geschmacksmuster)/ Designrecht
Eingetragene Designs schützen die Farb- und Formgebung von nahezu allen industriell oder handwerklich herstellbaren Erzeugnissen, zum Beispiel von Bekleidung, Möbeln, Stoffen, Ziergegenständen oder grafischen Symbolen. Sie sind ein Schutzrecht, das nur seinem Inhaber das Recht gibt, die jeweilige ästhetische Erscheinungsform gewerblich zu nutzen.
Weitere Schutzrechte
Weniger häufige und bekannte Schutzrechte sind darüber hinaus so genannte Topografien (z.B. dreidimensionale Strukturen von Halbleitern) sowie Sorten (z.B. Züchtungen von neuen Pflanzenarten, Erteilung von Sortenschutz sowie Sortenzulassung durch das Bundessortenamt).
Schutzrechte auf europäischer Ebene und international/ national im Ausland
Gewerbliche Schutzrechte unterliegen dem Territorialitätsprinzip, d.h. der Schutz ist auf den Staat beschränkt, in dem das Schutzrecht besteht. Im Laufe der Zeit sind auf europäischer und auf internationaler Ebene Anmeldeverfahren geschaffen worden, mit denen – im Vergleich zu einzelnen nationalen Anmeldungen viel kostengünstiger – gleichzeitig in einer Vielzahl von Ländern eine Anmeldung hinterlegt werden kann, oder sogar ein in mehreren Ländern gültiges Schutzrecht erworben werden kann.
Fremde Schutzrechte gegen Lizenz nutzen
Unternehmen können daher brachliegende Erfindungen auch für eigene Zwecke nutzen.
Strafen bei Verstoß
Wer gegen Schutzrechte verstößt (wer also geistiges Eigentum stiehlt), bekommt Ärger, wenn der Schutzrechte-Inhaber dagegen vorgeht. Ihm drohen nicht nur gerichtliche Schritte: Er muss auch Auskunft geben, wem er z.B. das betreffende Produkt verkauft hat. Damit gibt er seine Kunden preis. Er muss zudem – selbstverständlich – bei Strafe jede weitere Schutzrechtsverletzung sofort unterlassen und kann außerdem zu beträchtlichem Schadenersatz verurteilt werden. Die Höhe der Strafkosten (Gericht, Anwalt, Schadenersatz) wird in jedem Fall mindestens bei einigen tausend Euro liegen.
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir kennen uns mit allen Schutzformen geistigen Eigentums aus. Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz.
Anmeldung und Verteidigung von Patenten, Marken, Designs, Sorten, Gebrauchsmustern, Urheberrechten
Die Beratungspalette reicht von der Anmeldung und der Verteidigung von Patenten, Gebrauchsmustern, Designs und Marken bis hin zu Domainnamen, Halbleitertopographien und Pflanzensorten. Besondere Erfahrung in vielen Branchen, zum Beispiel in der Nachrichtentechnik, der Elektroindustrie, der Physik oder der pharmazeutischen Industrie zeichnen uns aus.
Wir begleiten unsere Mandanten unter Einbezug dieser Rechte in die strategische Planung. Dabei treten wir vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, den europäischen Ämtern und internationalen Behörden auf, um im Interesse unserer Mandanten deren Schutzrechte optimal am Markte zu plazieren.
Wir unterstützen die Verwertung bestehender Schutzrechte, sowohl durch Verteidigung vor ordentlichen Gerichten, als auch gegenüber Wettbewerbern. Dabei umfasst diese Schutzrechtsverwertung die wettbewerbsgerechte Verwendung in Marketingmassnahmen, die Vermeidung von Verletzungen fremder Rechte sowie gezielte Reaktionen auf Produkt- oder Schutzrechtspiraterien.
Selbstverständlich managen wir Ihre Schutzrechte vollständig. Beispielsweise werten wir Markenüberwachungen aus, prüfen alle Erfordernisse zum Erhalt, zur Erweiterung oder Abgrenzung Ihrer Marken etc. weltweit.
HORAK Rechtsanwälte gestaltet alle erforderlichen Verträge wie Lizenzverträge, Abgrenzungsvereinbarungen, Geheimhaltungsabkommen, Verwertungs- und Vertriebsverträge etc. Zusätzliche Qualifizierungen, wie z.B. als Diplom-Ingenieur, gewährleisten eine umfassende, auch technische Sachverhalte umfassend berücksichtigende Beratung und Vertretung.
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