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Familienrecht

Wir gewährleisten eine kompetente Vertretung in Scheidungsverfahren und in Scheidungsfolgesachen (Unterhalt, Sorgerecht, Versorgungsausgleich und güterrechtliche Auseinandersetzungen). Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Beratung im Vorfeld von Trennung und Scheidung und in diesem Zusammenhang die Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen. Von der Erstberatung während der Trennungsphase bis zur Abwicklung des Scheidungsverfahrens werden die Mandanten in jeder Phase dieser Krisensituation individuell betreut und haben in der Kanzlei jederzeit auch bei akuten Problemen einen Ansprechpartner.

Das Familienrecht betrifft Themen wie Ehevertrag, Nichteheliche Lebensgemeinschaft,  Eingetragene Lebenspartnerschaft, Kind, Scheidung und Unterhalt.

Ehevertrag

Mit einem Ehevertrag können die gesetzlichen Regelungen für die Ehe individuell modifiziert werden. Durch einen Ehevertrag kann eine auf die jeweilige individuelle Situation abgestimmte optimale Grundlage für die Ehe geschaffen werden. Da die persönlichen Situationen eines jeden Paares sehr unterschiedlich sind, gibt es keine Mustereheverträge. Ein/e Rechtsanwalt/Rechtsanwältin kann einen genau Ihren Ansprüche angepassten Ehevertrag entwerfen.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Das hervorstechende Merkmal der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist die rechtliche Unverbindlichkeit. Nichteheliche Lebensgemeinschaften können jederzeit wieder aufgelöst werden.

Eingetragene Lebenspartnerschaft

Zum 1.8.2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft getreten. Nach § 1 LPartG können volljährige Personen gleichen Geschlechts eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen.

Kind

Eheliche und nichtehelich geborene Kinder sind durch dieses Gesetz gleichgestellt. Sowohl im Fall der Trennung als auch der Scheidung bleibt es bei der Grundregelung der gemeinsamen elterlichen Sorge, die nur auf Antrag abgeändert werden kann.

Scheidung

Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehe kann durch ein gerichtliches Gestaltungsurteil aufgelöst werden.