Öffentliches Dienstrecht und Beamtenrecht im Besonderen bilden eine komplexe und durch die Rechtsprechung der Verwaltungs- und der Arbeitsgerichte besonders ausgestaltete Rechtsmaterie.
Dabei kann es u.a. um die folgenden Themen gehen:
- Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses
- Beförderung
- Dienstliche Beurteilung
- Versetzung, Abordnung und Umsetzung
- Dienstunfähigkeit
- Konkurrentenstreitverfahren
- Nebentätigkeit
- Disziplinarverfahren
- Eingruppierungs- und Entgeltfragen (Besoldung / Versorgung)
- Personalvertretungsrecht
- Sonderzuwendungen und Fürsorgeleistungen (Beihilfen, Umzugskosten etc.)
- Pensionierung/ Ruhestand
Öffentliches Dienstrecht
Das Beamtenrecht stellt gemeinsam mit dem öffentlichen Dienstrecht das besondere Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes dar. Immer wieder kommt es aus den unterschiedlichsten Beweggründen zu dienstrechtlichen und beamtenrechtliche Neuerungen. Früher hatte bspw. seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland der Bund die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und das Laufbahnrecht der Beamten, wohingegen heute diese Kompetenz bei den Ländern liegt.
Alimentationsprinzip
Das Alimentationsprinzip bedeutet, dass der Dienstherr dem Beamten eine amtsangemessene Besoldung gewährt. Im Gegenzug dazu schuldet der Beamte dem Dienstherrn lebenslange Treue. Im Gegensatz zu Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst wird das Gehalt nicht durch Tarifverträge geregelt, sondern vom Dienstherrn geseztlich festgelegt. Neben der Grundbesoldung gibt eine Vielzahl von Zuschlägen. Hierbei kommt es immer wieder zu Fehlbeurteilungen.
Konkurrentenklage/ Konkurrentenstreitverfahren
Gerichtliche Streitigkeiten im Beamtenrecht sind oft Konkurrentenklagen. Ein Beamter kann sich gegen die Beförderung eines Konkurrenten gerichtlich wehren, wenn auch er sich auch für diese Stelle beworben hat. Hierfür zuständig ist bei Beamten nicht das Arbeitsgericht, sondern das Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht prüft das Auswahl- und Einstellungsverfahren.
Eine Einstellung oder Beförderung im Öffentlichen Dienst hat nach Art. 33 Abs. 2 GG ausschließlich nach Eignung, Leistung und Befähigung zu erfolgen. Da ein solches Verfahren längere Zeit in Anspruch nehmen kann, muss zusätzlich im Wege einer einstweiligen Verfügung vor dem Verwaltungsgericht erreicht werden, dass die Stelle vorläufig nicht mit dem Konkourrenten besetzt werden darf, ihm also nicht die Ernennungsurkunde ausgehändigt wird.
Dienstliche Beurteilung
Die dienstliche Beurteilung ist das wichtigste Kriterium für die Einstellung und Beförderung im öffentlichen Dienst. Andere Faktoren wie zB die Dienstjahre sind nur nachrangige Faktoren. Aufgrund der großen Bedeutung der dienstliche Beurteilung, sollten Sie Ihre negative Beurteilung zeitnah rechtlich prüfen lassen.
Disziplinarverfahren
Ein Beamter, der ein Vergehen oder Verbrechen verübt, hat neben den strafrechtlichen Konsequenzen – etwa Haftstrafe oder Geldstrafe – auch mit Disziplinarmaßnahmen zu rechnen. Der Dienstherr kann hierbei schlimmstenfalls auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkennen. Es ist somit besonders wichtig, dass bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens ein Anwalt beteiligt wird, der sich mit den beamtenrechtlichen Konsequenzen auskennt.