Wir beraten und vertreten bei der Gestaltung von Bauverträgen für Auftraggeber, Generalunternehmer, Projektsteuerer im zivilen Baurecht bis zu öffentlich-rechtlichen Fragestellungen. Dies erfolgt sowohl baubegleitend als auch im Bauprozess, in Schlichtungs- oder Schiedsverfahren.
Das Baurecht umfasst die Rechtsnormen des Bauens. Man unterscheidet dabei zwischen privatem und öffentlichem Baurecht.
- Privates Baurecht regeln Zivilrecht, Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkverträge zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens – wie Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern – sowie die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer
- Öffentliches Baurecht regelt öffentliches Recht betreffende Bauvorhaben. Man unterscheidet dabei zwischen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht.
Im Bauplanungsrecht sich die Normen für Bebaubarkeit von Grundstücken geregelt. Es sind die Vorschriften des Baugesetzbuches.
Im Bauordnungsrecht sind die Normen, die nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben wie Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften geregelt.
Außerdem umfasst das Baurecht Regelungen zum Recht ein Grundstück zu bebauen. Nutzungsart und -maß sind dabei die entscheidenden Bestandteile
Baurecht kann sich aus nach dem BauGB aus Folgendem ergeben:
- aus einem qualifizierten Bebauungsplan,
- dem Einfügen in die Bebauung der Umgebung im Innenbereich oder
- verschiedenen Ausnahmetatbeständen für Bauvorhaben im Außenbereich .
Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung ist das Baurecht
Bauvertrag
Ein Bauvertrag sollte schriftlich verfasst werden. Des Weiteren sollte der Vertrag wirklich zustande kommen, das heißt: juristisch gesehen ist für den Abschluss eines Vertrages ein wirksames Angebot und eine wirksame Annahme notwendig. Im Vertrag sollten eindeutige Regelungen getroffen werden zur erforderlichen Abnahme, die nach der Fertigstellung des Bauwerkes durchgeführt wird.
Gewährleistung
Das Gesetz legt fest, dass zur Klärung der Mangelfrage zunächst die vertraglichen Vereinbarungen herangezogen werden müssen. Ein Bauwerk ist dann mangelhaft, wenn die vertraglich bindende Abmachungen über Art, Güte oder Qualität des herzustellenden Bauwerkes negativ abweicht von dem vom Auftragnehmer hergestellten Bauwerk.
Architektenrecht
Zum Architektenrecht gehört der Architektenvertrag, der das Honorar und die Haftung des Architekten beinhalten sollte.