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Markenrecht als Basis des Kennzeichenrechts

Das Kennzeichenrecht gehört zu den Eigentumsrechten. Der Inhaber eines markenrechtlich geschützten Kennzeichens hat somit ein Sacheigentum. Diese Rechtsposition erlaubt ihm Dritten die  Benutzung des gleichen Kennzeichens zu verbieten.

Kennzeichen

Kennzeichen sind beispielsweise Marken, Unternehmenskennzeichen, Werktitel und geografische Herkunftsbezeichnungen.

Das Rechtsgebiet Kennzeichenrecht regelt den gewerblichen Rechtsschutz von Kennzeichen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M
Kennzeichenrecht

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Das Markengesetz (MarkenG) bildet dabei die Basis für das Kennzeichenrecht. Das Kennzeichenrecht ist eine Ausprägung des Markenrechts.

Wenn wir den Begriff „Kennzeichen“ aus der rechtlichen Perspektive betrachten, sind damit Marken, geschäftliche Bezeichnungen sowie geografische Herkunftsangaben gemeint.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Kennzeichenrecht

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