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Medienarbeitsrecht

Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Medienbranche beraten und vertreten wir in allen arbeitsrechtlichen Fragen. So unterstützen wir den Abschluss und die Aufhebung von Arbeitsverträgen und vertreten in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Darüber hinaus beraten wir im Künstlersozialrecht. Dementsprechend beraten wir zu Tendenzbetrieben und Tendenzunternehmen, vertreten in Statusprozessen bezüglich Redaktionsstatute und beraten zu einschlägigen Tarifverträgen

Unsere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht beraten Medienunternehmen und Medienschaffende zum Medienarbeitsrecht. Natürlich helfen wir Arbeitgebern bei Personalmaßnahmen. Gerade Medienunternehmen benötigen häufig einen flexiblen Personaleinsatz, bis hin zur Befristung. Umgekehrt haben Medien-Arbeitnehmer ein Bedürfnis an Sicherheit und Planbarkeit ihrer beruflichen Zukunft. Dementsprechend beraten und verhandeln auch für Arbeitnehmer entsprechende Arbeitsverträge und führen Verfahren im Arbeitsrecht für Medienberufe. Innerhalb der tatsächlichen Durchführung des Arbeitsverhältnisses sind urheberrechtliche Fragestellungen ebenfalls betroffen, weil urheberrechtlich relevante Leistungen entstehen, z.B. als Redakteur, Regisseur, Autor, Schauspieler, Musiker, Komponist, Sänger, Texter, Übersetzer.