Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Dabei werden Unternehmen und Unternehmer auch im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft begleitet. Bei einer Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen managt die Kanzlei den Trennungsprozess. Selbstverständlich beraten wir Unternehmen und Privatpersonen auch im Kündigungsfall und klären entsprechend der Interessenlage (z.B. Weiterbeschäftigung oder Abfindung) die rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Möglichkeiten. Insbesondere auch die folgenden arbeitsrechtlichen Angelegenheiten gehören für uns zum Arbeitsrecht: Vertragsgestaltung, Vergütungsrichtlinien, betriebliche Altersversorgung. Selbstverständlich begleiten wir unsere Mandanten auch bei Kündigungen, bei Betriebsschließungen oder -verlagerungen. Für Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften stehen wir Ihnen zur Seite. Gerade im Arbeitsrecht ist nach unserer Auffassung das praktisches Know-how genauso bedeutsam, wie die rein rechtlichen Überlegungen.
Natürlich bieten wir unsere Aktivitäten auch Arbeitnehmern an. Ob bei Vertragsauslegungen, Abmahnungen, Inhalten von Personalakten, Kündigungen oder einer sonstigen Interessenwahrnehmung stehen wir Ihnen zur Seite.
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