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RECHTSANWÄTE / FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE

Erfahrene Anwaltskanzlei im Wirtschaftsrecht

IHR ZIEL IST UNSER ZIEL

Wir stehen für zielorientierte Beratung und Vertretung auf höchstem fachlichen Niveau.

Auf der Klaviatur des Wirtschaftsrechts bearbeiten wir als Wirtschaftsrechtler der Kanzlei horak Rechtsanwälte für unsere Mandanten nahezu sämtliche Sachverhalte.

Börse in Hannover in Niedersachsen gegenüber der Kanzlei Horak Rechtsanwälte

MIT UNS ANS ZIEL KOMMEN

Warum wir?

Erfahren

Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung. Wir entwickeln individuelle Lösungen auf höchstem juristischen Niveau.

Qualifiziert

Als Sozietät aus Rechtsanwälten, Fachanwälten sowie Patentanwälten lösen wir sämtliche, wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.

Spezialisiert

Als spezialisierte Anwaltskanzlei bieten wir rund um das Wirtschaftsrecht eine strategische Beratung und Vertretung.

Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit

Natürlich kennen wir zahlreiche Besonderheiten der wirtschaftlichen Zusammenhänge unserer Mandanten und berücksichtigen diese fachlich, strategisch und rechtlich. Dabei sind wir weder eine Anwaltsfabrik noch eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei. So streben wir eine dauerhafte Beziehung zu Ihnen an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert.

WIR SIND SPEZIALISIERT

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Arbeitsvertragsrecht, Kündigungsschutzrecht, Betriebsverfassungsrecht

Arznei- und Lebensmittelrecht

Verkehrsfähigkeitsprüfung, Zulassung, Werbung

Bankrecht

Kreditwesenrecht, Börsenrecht, Anlegervertretung

Baurecht

Bauvertragsrecht, Projektierung, öffentliches Baurecht

Energierecht

Energiewirtschaftsrecht, Stromeinspeisung, öffentliches Energierecht

EDV-Recht

Computerrecht, Internetrecht, Telekommunikationsrecht

Erbrecht

Erbvertragsrecht, Nachfolgegestaltung, Erbdurchsetzung

Familienrecht

Ehevertragsrecht, Scheidungsverfahren, Scheidungsfolgesachen

Gesellschaftsrecht

Unternehmensgründung, Unternehmensvertragsrecht, Unternehmensnachfolge

Grundstücks- und Immobilienrecht

Grundstückskaufrecht, Maklerrecht, Mietrecht

Handelsrecht

Vertriebsrecht, Handelsvertragsrecht, Handebilanzrecht

Kartellrecht

Zusammenschlusskontrolle, Wettbewerbsbeschränkungsrecht, Kontrahierungszwang

Miet- und Pachtrecht

Vertragsgestaltung, Gewerbemietrecht, Mietvertragsbeendigung

Online- und Internetrecht

Onlinevertragsrecht, Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht

Patent-, Marken-, Design-, und Lizenzrecht

Schutzrechtsberatung, Anmeldung und Verteidigung von Schutzrechten

Recherchewesen

Markenrecherche, Patentrecherchen, Wirtschaftsrecherchen

Steuerrecht

Steuerplanung, Steuergestaltung, Steuerverfahrensrecht

Strafrecht

Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Unternehmensstrafrecht

Telekommunikations-, Medien- und Urheberrecht

Telekommunikations-, Medien- und Urheberrecht

Unternehmenskaufrecht/ M&A

Unternehmenskaufrecht/ M&A

Vergaberecht

Ausschreibungsgestaltung, Vergabeverfahrensrecht, Vergabeüberprüfung

Versicherungsrecht

Versicherungsvertragsrecht, Versicherungswirtschaftsrecht, Versicherungsvertretung

Verwaltungs- und Verfassungsrecht

Zulassungs- und Genehmigungsrecht,
Verfassungsbeschwerden

Vertragsrecht

Vertragsgestaltungsrecht, AGB-Recht, Vertragsdurchsetzung

Wettbewerbsrecht

Prüfung von Werbemassnahmen, Werberecht, Werbevertragsrecht

Zivil- und Zwangsvollstreckungsrecht

(Inkasso/ Forderungseinzug, Zivilprozessrecht)

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Fordern Sie einfach einen Termin bei uns an! Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurück.

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    Zu den üblichen Kommunikationswegen bieten wir auch persönliche Beratungsgespräche durch Videokonferenzen an. Dabei können wir selbstverständlich alle etablierten Dienste verwenden.

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    HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

    FAQ – Wirtschaftsrecht

    Was unterscheidet eine Wirtschaftsstrafsache von allgemeinem Strafrecht?

    Im Strafrecht wird stets eine natürliche Person “verfolgt”. Dies gilt auch für das Wirtschaftsstrafrecht mit der Folge, dass der Beschuldigte Vorstand, Geschäftsführer oder leitender Angestellter eines Unternehmens ist und häufig keine Voreinträge im Bundeszentralregister bestehen. Zudem sind auf dieser Ebene die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft schon deshalb sehr unangenehm, weil die Durchsuchung der Geschäftsräume und der Wohnung, die typischerweise “initialiter” erfolgt, nicht in Betracht gezogen wurde. Ferner stellen sich die Folgen der Durchsuchung als besonders brisant dar: Das betroffene Unternehmen vermag nach einer Sicherstellung der Beweismittel oder einer Beschlagnahme nicht mehr “unbeschadet” zu handeln. Insbesondere die Beschlagnahme der EDV, also der Computer nebst Software und Datenbeständen, die Sicherstellung von Akten aktueller Geschäfte, die Arrestierung des Vermögen oder von Vermögensteile bis hin zur Festnahme aufgrund dringenden Tatverdachts stellen schon für sich genommen schwerwiegende Folgen dar. Hinzu kommt, dass Wirtschaftsstrafsachen häufig mehrere Jahre benötigen, bis alle Vorwürfe rechtskräftig geklärt werden.

    Was ist ein Idealverein?

    Der sogenannte Idealverein ist die häufigste und typische Form eines Vereins. Ein Idealverein ist ein Zusammenschluss,

    • dem mehrere Personen unter einem Vereinsnamen angehören,
    • der freiwillig ist und auf eine gewisse Dauer angelegt wurde,
    • der einen gemeinschaftlichen ideellen Zweck verfolgt,
    • der einen Vorstand hat und
    • der als Vereinigung unabhängig von seinem Wechsel der Mitglieder besteht und damit körperschaftlich organisiert ist.

    Ein ideeller Zweck ist ein Zweck, der nicht auf eine wirtschaftliche Betätigung und damit auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Die möglichen ideellen Zwecke sind vielfältig. Das zeigt die bunte Vereinslandschaft in Deutschland: Vereinigungen zur Förderung des Sports, der Kultur, von Natur und Umwelt oder karitativer Zwecke sind überwiegend als Idealvereine organisiert. Allerdings können auch Idealvereine wirtschaftlich tätig sein, nämlich dann, wenn diese Tätigkeit dem ideellen Hauptzweck eindeutig untergeordnet ist.

    Beispiel: Ein Sportverein bleibt auch dann ein Idealverein, wenn er in seinem Vereinsheim ein Restaurant führt. Hier ist die wirtschaftliche Betätigung nämlich nur ein untergeordneter Nebenzweck – Hauptzweck bleibt die Förderung des Sports.

    Was ist Wirtschaftsrecht?

    Alle privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen sowie Maßnahmen zusammengenommen ergeben das Wirtschaftsrecht. Wirtschaftsverfassungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Wirtschaftsprivatrecht und Wirtschaftsstrafrecht zählen zum Wirtschaftsrecht.

    Der Staat kann durch das Wirtschaftsrecht auf die Rechtsbeziehungen einwirken. Solche Rechtsbeziehungen führen alle, die am Wirtschaftsleben teilnehmen. Wirtschaftsrecht gilt als Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik.

    Was ist ein Produzent?

    Der Filmproduzent hält in der Regel alle Verbindungen zu allen Beteiligten. Eine ebenfalls häufig besonders wichtige Funktion übt der Co-Produzent aus; dieser finanziert häufig den Film mit und hat – je nach Art des Co-Produzenten – ein Mitbestimmungsrecht.

    Was regelt das Medizinproduktegesetz (MPG) ?

    Das MPG bezweckt, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie die Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Patienten, Anwender und Dritter zu sorgen.

    Medizinprodukte sind alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände einschliesslich der für ein einwandfreies Funktionieren des Medizinproduktes eingesetzten Software, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktionen zum Zwecke u.a. der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten (§ 3 MPG)..

    Das MPG regelt Verbote zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten, die Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten, Verantwortlichkeiten und enthält auch Straf- und Bussgeldvorschriften.

    Wer ist zur Anzeige seines Gewerbes verpflichtet?

    Jeder selbständige Betrieb eines stehenden Gewerbes muss gemäß § 14 Absatz 1 GewO bei der für den Betriebssitz zuständigen Gemeinde angemeldet sein. Zum stehenden Gewerbe ist jedes Gewerbe zu zählen, das ein Gewerbetreibender an seinem Wohnsitz oder am Sitz seiner gewerblichen Niederlassung betreibt.

    Um unnötige Nachfragen zu vermeiden, empfiehlt es sich, bei der Gewerbeanmeldung wegen der Vielfalt der auszuübenden Tätigkeiten und der damit verbundenen evtl. zu beachtenden weiteren gesetzlichen Vorschriften (Erlaubnis, Konzession etc.) vorab telefonisch mit der Gewerbemeldestelle Kontakt aufzunehmen. In der Regel ist die Gewerbemeldestelle das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde. Die Gewerbeanmeldung ist gebührenpflichtig.

    Die Gewerbeanzeige ist auf einem bundeseinheitlichen Vordruck zu erstatten. Der Vordruck ist in der Regel auf der Internetseite der Gewerbemeldestelle zu finden. Die Gewerbeanzeige kann entweder schriftlich oder elektronisch oder direkt bei der Gewerbemeldestelle vorgenommen werden.

    10

    STANDORTE IN 2 LÄNDERN

    33.345

    MANDATE

    25

    JAHRE ERFAHRUNG

    WIRTSCHAFTSRECHTLICHES

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